Bau- und Architektenrecht Stuttgart

Ein Bauvorhaben ist mehr als nur ein Projekt, denn es ist ein Stück Zukunft. Ob der Traum vom eigenen Haus oder die Umsetzung eines großen Gewerbebaus: Wer baut, investiert Zeit, Geld und Vertrauen. Umso wichtiger ist es deshalb, dass Ihr Vorhaben auf einem sicheren rechtlichen Fundament steht.

 

Im Bau- und Architektenrecht treffen viele Interessen aufeinander, darunter die von Bauherren, Bauträgern, Architekten, Ingenieuren und Handwerksbetrieben. Kommt es zu Verzögerungen, Mängeln oder Streit über Planung und Vergütung, kann das schnell existenzielle Folgen haben. Eine rechtzeitige und kompetente Beratung ist der Schlüssel, um unangenehme Überraschungen und Sorgen während des Bauprozesses zu vermeiden.

Ich helfe Ihnen, Konflikte zu vermeiden oder effizient zu lösen – außergerichtlich oder vor Gericht. Dabei verfüge ich über fundiertes juristisches Know-how und technisches Verständnis. Mein Ziel ist es, klare und praxistaugliche Lösungen zu entwickeln, damit Ihr Bauvorhaben erfolgreich und rechtssicher umgesetzt werden kann.

Sie stehen vor einem Bauprojekt oder einem Konflikt im Baurecht oder Architektenrecht in Stuttgart? 

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Meine Leistungen im Baurecht Stuttgart

Frank Stege, Rechts- und Fachanwalt für Baurecht in Stuttgart kann Sie in vielen Bereichen unterstützen, unter anderem bei:

  • Prüfung und Gestaltung von Bauverträgen zwischen Bauherren, Bauunternehmen oder Handwerkern
  • Durchsetzung und Abwehr von Mängelansprüchen bei Baumängeln oder Planungsfehlern
  • Beratung bei Bauverzögerungen, Nachträgen und gestörten Bauabläufen
  • Klärung von Zahlungs- und Werklohnansprüchen sowie Streitigkeiten über Abschlagszahlungen
  • Begleitung bei Abnahmen und Bauabwicklungen
  • Vertretung in außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen
  • Verhandlung mit Architekten, Ingenieuren oder Auftraggebern zur Konfliktlösung
  • Präventiver Rechtsberatung, um Risiken frühzeitig zu erkennen und zu vermeiden

Wir sorgen dafür, dass Ihr Bauprojekt in Stuttgart rechtssicher geplant und erfolgreich abgeschlossen wird.

Meine Leistungen im Architektenrecht Stuttgart

Im Bereich Architektenrecht in Stuttgart berät und vertritt die Kanzlei Architekten, Ingenieure, Bauherren und Auftraggeber in sämtlichen rechtlichen Fragen zu Planung, Vergütung und Haftung - unter anderem bei:

  • Prüfung und Erstellung von Architekten- und Ingenieurverträgen
  • Beratung zu Honorarfragen nach der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure)
  • Klärung von Haftungsfragen bei Planungs- oder Überwachungsfehlern
  • Durchsetzung oder Abwehr von Schadensersatzansprüchen
  • Begleitung bei Streitigkeiten über Leistungsphasen, Nachträge oder Vergütung
  • Vertretung bei Differenzen zwischen Architekt, Bauherr und Unternehmer
  • Rechtliche Unterstützung bei Wettbewerben, Urheberrecht und Nutzungsrechten an Planungen
  • Außergerichtliche und gerichtliche Konfliktlösung